Immobilienmakler werden immer wieder die gleichen Fragen rund um den Hausverkauf, der Baufinanzierung & Immobilienbewertung gestellt. Hier ein Auszug aus den häufig gestellten Fragen unserer Kunden. Sie finden Ihre Antwort nicht, dann schreiben Sie uns einfach kostenfrei im unteren Kontaktformular. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen unserer FAQs.
Die Wohnungsgeberbestätigung benötigen Sie bei einem Umzug. Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich mit dieser am neuen Wohnsitz anmelden.
Das entsprechende Formular für das Stadtgebiet Karlsruhe finden Sie hier:
Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 23. Dezember 2020 ist eine Abwälzung der Maklerprovision auf den Käufer nicht mehr möglich und der Makler kann entgeltlich nur dann tätig werden, wenn auch der Verkäufer einen Anteil der Maklerprovision zahlt.
Die gesetzliche Grundlage für eine Erbpacht findet sich im ErbbauRG (Erbbaurechtsgesetz). „Erbpacht“, auch „Erbbaurecht“ genannt, ist das dingliche Recht an einem Grundstück über einen festgeschriebenen Zeitraum ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten, oftmals mehrere Jahrzehnte.
Es wird im Grundbuch eingetragen und kann im Regelfall veräußert und vererbt werden, die genauen Konditionen werden im Erbbaurechts-Vertrag geregelt. Dieser wird notariell beurkundet.
Die Wohnungsgeberbestätigung benötigen Sie bei einem Umzug. Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich mit dieser am neuen Wohnsitz anmelden. Das entsprechende Formular für das Stadtgebiet Karlsruhe finden Sie hier: Wohnungsgeberbescheinigung Karlsruhe
Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 23. Dezember 2020 ist eine Abwälzung der Maklerprovision auf den Käufer nicht mehr möglich und der Makler kann entgeltlich nur dann tätig werden, wenn auch der Verkäufer einen Anteil der Maklerprovision zahlt.
Die gesetzliche Grundlage für eine Erbpacht findet sich im ErbbauRG (Erbbaurechtsgesetz). „Erbpacht“, auch „Erbbaurecht“ genannt, ist das dingliche Recht an einem Grundstück über einen festgeschriebenen Zeitraum ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten, oftmals mehrere Jahrzehnte.
Es wird im Grundbuch eingetragen und kann im Regelfall veräußert und vererbt werden, die genauen Konditionen werden im Erbbaurechts-Vertrag geregelt. Dieser wird notariell beurkundet.
Ja, das ist möglich. Dazu benötigen wir nur die Zustimmung in Form einer Vollmacht oder Generalvollmacht von der im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Person
Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden. Dafür ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich. Das Formular für das Stadtgebiet Karlsruhe finden Sie kostenfrei
Der Einheitswert bezeichnet den Wert von Grundbesitz, welcher privat, gewerblich, land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt wird. Dieser wird von den örtlich zuständigen Finanzbehörden ermittelt und fungiert als Bemessungsgrundlage beispielsweise für die Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbssteuer. Er hängt mit der Immobilienwertermittlung also nicht zusammen.
Zu Beginn wurde der Einheitswert eingeführt, um deutschlandweit Grundstückswerte festzustellen. Nach Durchführung einer ersten Hauptuntersuchung war der Plan, alle sechs Jahre eine Neuberechnung der Einheitswerte zu tätigen, um die bis dahin entstandenen Veränderungen miteinzubeziehen.
Durch den Zweiten Weltkrieg und seinen Folgen blieb es jedoch in den neuen Bundesländern bis heute bei der Hauptfeststellung von 1935. Im Jahr 1964 wurde in den alten Bundesländern eine weitere und letzte Feststellung von deutschlandweiten Einheitswerten für Grundstücke durchgeführt. Heutzutage wird der Wert eines Grundstückes durch den Bodenwert und die Bodenrichtwerte ermittelt.
Prinzipiell ist der Einheitswert immer niedriger als der tatsächliche Verkehrswert. Gelegentlich werden Einheitswerte von den Behörden neu berechnet, da sie ihnen als Grundlage für die Ermittlung von Grundstücks- sowie Zweitwohnungssteuern dienen.
Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, wird der Bodenwert, der 1935 oder 1964 bestimmt wurde mit der Quadratmeterzahl multipliziert. Bei bebauten Grundstücken hingegen, wird das Ertragswertverfahren angewendet.
Zudem werden bei beiden Vorgehensweisen weitere Faktoren miteinbezogen, die sich entweder mindernd oder aufwertend auswirken.
Falls sich ein Grundstückswert um ein festgelegtes Ausmaß des Bewertungsgesetzes ändert, wird eine Wertfortschreibung vollzogen und der Wert des Grundstücks komplett neu bewertet. Eine Nachfeststellung wird vom Finanzamt vorgenommen, wenn neu entstandene wirtschaftliche Einheiten oder Grundstücke erstmalig besteuert werden sollen.
Das neue Gesetz „Gebäudeenergiegesetz GEG“ ist seit dem 01.11.2020 in Kraft und führt das bisherige Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung (ENEV2014) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.
Das Gesetz besagt, dass ab dem 01.01.2026 Heizkessel, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, nur noch mit Einschränkungen eingebaut werden dürfen.
Der Einbau einer Ölheizung ist dann nur noch erlaubt, wenn eine „anteilige Nutzung“ von erneuerbarer Energie (z.B. eine Hybridheizung aus Ölheizung und Solarthermie oder Ölheizung und Wärmepumpe) besteht. Auch wenn kein Anschluss an ein Gasversorgungsnetz oder Fernwärmenetz und aus technischen Gründen eine anteilige Nutzung von erneuerbarer Energie nicht möglich ist, ist der Einbau erlaubt. Dies gilt auch, wenn bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. In dem Fall greift die Regelung erst bei einem Eigentümerwechsel.
Achtung: Die Austauschpflicht für alte Heizkeller gilt immer noch! Hier gilt, dass alle Öl- und Gasheizungen die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Das gilt allerdings nicht für alle Heizungsanlagen mit hohem Alter. Heizungsanlagen bspw. mit Brennwert und Niedertemperatur, sowie die „Abgaswerte“ sind von der Verordnung ausgenommen. Die Dämmung der Fassade ist nach wie vor keine Pflicht, wenn keine Umbauten erfolgen. Auch besteht keine Pflicht zum Austausch alter Fenster.
Ausnahme: Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist Pflicht und galt auch bereits in der alten Energieeinsparverordnung
Von der ersten Besichtigung, bis zum Verkauf kann eine Weile dauern. Dies hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, denn wer sein Objekt verkaufen will, muss Geduld aufbringen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Immobilien in beliebten Großstädten schneller, als in ländlichen Gebieten verkauft werden.
Abgesehen von der Lage, dem Zustand des Objektes und des Preises, wird meist eine Zeitspanne von sechs bis neun Monaten benötigt, bis Sie Ihre Immobilie fix fertig verkauft haben.
Befinden sich während der Zeit in der Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten bereits ähnliche Immobilien in ihrer Region auf dem Markt, oder kommen neue hinzu, so zählen diese für Sie als Konkurrenz-Immobilien. Wodurch sich Ihre Verkaufssituation verändern könnte.
Falls der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt und die Kündigungsfrist nicht einhält, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Diese stellt eine Kompensation für den durch die Kündigung entstandenen Schaden der Bank dar, da der Kreditnehmer aus dem Vertrag zeitlich gesehen früher, wie vereinbart ausgestiegen ist, obwohl er die komplette Summe nach bezahlt hat.
Dienstbarkeiten berechtigt eine bestimmte Gruppe, Ihr Grundstück in einer definierten Art und Weise zu nutzen. Diese sind im Grundbuch eingetragen und bleiben auch weiterhin nach Verkauf bestehen.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, könnten Sie vorher eine bestehende Dienstbarkeit überprüfen lassen. Falls diese gegenstandslos geworden ist, kann diese aus dem Grundbuch entfernt werden.
Es ist zwar möglich, den Kaufpreis direkt bar oder durch Überweisung zu bezahlen.
In der Praxis kommt allerdings die Treuhandschaft am häufigsten vor. Dabei wird der Notar bestellt, der den gesamten Kaufprozess überwacht und an den der Käufer den Kaufpreis bezahlt. Allerdings können hier zusätzliche Kosten entstehen.
In der Regel werden von der Bank des Käufers eine Finanzierungszusage ausgestellt. Diese sichert die Kaufpreiszahlung, bzw. die Bonität des Käufers. Zudem unterwirft sich der Käufer bei Nichtzahlung des Kaufpreises mit seinem gesamten Vermögen der Zwangsvollstreckung.